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Autor Thema: Ballungsraumzulage pfändbar?  (Gelesen 3315 mal)

Steckruebe

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Ballungsraumzulage pfändbar?
« am: 31. März 2013, 13:46:43 »

Hallo,

eventuell ist diese Frage zu spezifisch, aber vielleicht weiß jemand dennoch Bescheid.

Fällt eine Ballungsraumzulage (die z.B. in München aufgrund der erhöhten Lebenshaltungskosten gewährt werden kann und zum Bruttolohn hinzukommt, die aber separat in der Lohnabrechnung als solche bezeichnet ist)

ganz klar gesetzlich definiert und vollumfänglich unter das pfändbare Einkommen?

Oder ist es mehr oder weniger Ermessenssache des Insolvenzverwalters, diese Ballungsraumzulage vollständig dem Grundlohn anzurechnen?

Für Antworten bin ich sehr dankbar. :cheesy:

LG Steckrübe
Gespeichert
 

paps

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Re: Ballungsraumzulage pfändbar?
« Antwort #1 am: 01. April 2013, 21:03:49 »

m.E., über das dadurch erhöhte Netto, pfändbar.

Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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