"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Ballungsraumzulage pfändbar?  (Gelesen 3325 mal)

Steckruebe

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Ballungsraumzulage pfändbar?
« am: 31. März 2013, 13:46:43 »

Hallo,

eventuell ist diese Frage zu spezifisch, aber vielleicht weiß jemand dennoch Bescheid.

Fällt eine Ballungsraumzulage (die z.B. in München aufgrund der erhöhten Lebenshaltungskosten gewährt werden kann und zum Bruttolohn hinzukommt, die aber separat in der Lohnabrechnung als solche bezeichnet ist)

ganz klar gesetzlich definiert und vollumfänglich unter das pfändbare Einkommen?

Oder ist es mehr oder weniger Ermessenssache des Insolvenzverwalters, diese Ballungsraumzulage vollständig dem Grundlohn anzurechnen?

Für Antworten bin ich sehr dankbar. :cheesy:

LG Steckrübe
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Ballungsraumzulage pfändbar?
« Antwort #1 am: 01. April 2013, 21:03:49 »

m.E., über das dadurch erhöhte Netto, pfändbar.

Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz