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Autor Thema: Betriebsrente  (Gelesen 2338 mal)

hexhex4444

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Betriebsrente
« am: 19. Juli 2012, 18:25:29 »

Darf eine Betriebsrente in Anwartschaftszeit mit Kapitalwahlrecht gepfändet werden? Google spuckt da sehr widersprüchliches aus.
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Insokalle

Re: Betriebsrente
« Antwort #1 am: 20. Juli 2012, 18:54:50 »

Ich nehme an, es wird noch keine Rente gezahlt? Dann sehe ich das so:

Wenn es sich um eine betriebliche Altersvorsorge iSd BetrAVG bzw. geförderte Altersvorsorge nach dem EStG handelt, dann sind das Kapital und die Anwartschaft nicht pfändbar, § 851 ZPO.
Pfändbar dürfte aber der Anspruch auf Auszahlung als Anspruch auf eine zukünftige Leistung sein.

Andere Verträge zur Altersvorsorge können nach § 851c Abs. 2 ZPO unter den dort genannten Voraussetzungen pfändungssicher sein. Auch hier müssten die Ansprüche auf künftige Leistungen pfändbar sein.
Verträge mit Kapitalwahlrecht sind über § 851c Abs. 2 ZPO aber nicht geschützt und folglich pfändbar.

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