"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: getrennte oder gemeinsame Veranlagung?  (Gelesen 2014 mal)

Chinthya

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
getrennte oder gemeinsame Veranlagung?
« am: 26. Februar 2008, 17:28:11 »

Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zur Steuererklärung für das Jahr 2007.
Mein Mann ist in der Privatinsolvenz und hatte im letzten Jahr einen Minijob wo er nicht mehr als 700,- Euro verdient hat. Dadurch hat er auch keine Steuern gezahlt.
Ich hingegen habe voll gearbeitet und auch, logisch, Steuern gezahlt.

Nun geht es darum, ob wir getrennte veranlagung machen können, oder gemeinsam.
Meine befürchtung ist, das bei der gemeinsamen veranlagung das ganze Geld weg ist, also auch das von mir, oder müßen wir eh alles bekommen, da mein Mann ja gar keine Steuern gezahlt hat?
Ich weiß nicht ob das auch noch relevant ist, wir haben per Ehevertrag geregelte Gütertrennung.

Im Jahr davor war mein Mann arbeitslos und hat auch keine Steuern gezahlt. Da hatten wir auch gemeinsame Veranlagung und haben auch alles ausgezahlt bekommen.

Hoffe auf Antworten
LG
Katrin
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: getrennte oder gemeinsame Veranlagung?
« Antwort #1 am: 01. März 2008, 23:04:20 »

Sie sollten wegen der möglich höheren Erstattung gemeinsam varanlagen.
Dazu ein kurzes Schreiben, dass getrennte Berechnung gewünscht ist.

Dann  erhalten Sie ihre Erstattung.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz