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Autor Thema: Privatinsolvenz und Betriebskostenrückerstattung  (Gelesen 2623 mal)

jotbe2003

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Privatinsolvenz und Betriebskostenrückerstattung
« am: 26. Oktober 2008, 17:52:33 »

Hallo undguten Tag,

ich möchte etwas fragen, was hier sicher schon öfter behandelt wurde, aber ich konnte eine absolut sichere Antwort nicht finden.

Ich habe seit Oktober 2007 ein Privatinsolvenzverfahren laufen und bin außerdem Hartz IV-Empfänger.

Da ich letztes Jahr wieder sehr sparsam war, bekomme ich eine Betriebskostenrückzahlung von EUR 183,00 und werde wahrscheinlich, wie schon davor, wieder zwischen Arbeitsagentur und Treuhänder zerrieben werden. Der Treuhänder will das Geld haben, die Arbeitsagentur aber auch (was ich eigentlich nur gerecht finde, denn schließlich hat sie ja meine Miete bezahlt)

Gibt es inzwischen eine Rechtsprechung (§ und AZ)die endlich mal eindeutig klarstellt, wem in so einem Fall  das Geld zusteht. Letztes Mal lief es nämlich so, daß ich das Geld dem Treuhänder überwies und die Arbeitsagentur es dann aber auch nochn abzog. Und ich mußte plötzlich in dem Monat mit Euro 120,00 weniger auskommen

Vielen Dank im Voraus
Gespeichert
 

ThoFa

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Re: Privatinsolvenz und Betriebskostenrückerstattung
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2008, 20:56:40 »

Hallo,

innerhalb der Insolvenz gehörts dem TH, innerhalb der WVP Ihnen (bzw. der Arbeitsagentur).

MfG

ThoFa
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