"Dazu müsste ich aber doch wohl sämtliche Gläubiger angeben. Meine Frage ist: Gibt es eine Möglichkeit ein Insolvenzverfahren zu beantragen auch wenn man die Gläubiger nicht mehr weiss?"
Option 1.)
Sie sind ein Kandidat für ein Verbraucherinsolvenzverfahren
Option 2.)
Sie sind ein Kandidat für ein Regelinsolvenzverfahren
Wenn 1.),
dann sollte das Gläubiger-/Forderungsverzeichnis keine vorsätzlichen oder grob fahrlässig unrichtigen oder unvollständigen Angaben enthalten (§ 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO). Man wird wohl kaum erwaten können, nach über 20 Jahren alle seine Gläubiger und alle gegen sich gerichteten Forderungen noch zu kennen.
Empfehlung: Bestmögliche Recherche. Dann den vorgeschrieben außergerichtlichen Einigungsversuch zusammen mit einer Schuldnerberatung durchführen, der jedoch Scheitern sollte, weil ja nicht alle Gläubiger bekannt sind. Danach folgt dann der Insolvenzantrag.
Wenn 2.)
Alle bekannten Gläubiger auflisten und den Insolvenzantrag stellen. Eine außergerichtliche Einigung muss nicht versucht werden. § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO entfällt ebenso.
Ob 1.) oder 2.)
liefert der § 304 InsO. Das ehemaliger Selbständiger mit mehr als 19 Gläubigern und/oder Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen fallen Sie unter 2.), das Regelinsolvenzverfahren.
Wie viele der Gläubiger bekommen Sie noch zusammen ?
Bedenken Sie auch, evtl. sind einige der Forderungen bereits verjährt ?
Hier sollte man herausfinden, ob und welche Titel (Vollstreckungsbescheide, Urteile, not. Schuldanerkenntnisse etc. pp) gegen Sie vorliegen. Das müsste sich recherchieren lassen.