"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Berechnung des Pfändbaren betrages  (Gelesen 3122 mal)

marion12349

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8
Berechnung des Pfändbaren betrages
« am: 28. November 2013, 20:28:46 »

Hallo,ich habe diesen Monat eine Nachzahlung/Arbeitsgericht von einem ex Arbeitgeber bekommen,
das Heißt das der Januarlohn plus die Urlaubsabgeltung ausbezahlt worden sind.
wie wird nun der pfändbarer Betrag berechnet,da ich im Januar noch für ein Kind unterhaltpflichtig war .zur Zeit aber nicht mehr.


« Letzte Änderung: 28. November 2013, 20:39:50 von marion12349 »
Gespeichert
 

sun30friend

  • Gast
Re: Berechnung des Pfändbaren betrages
« Antwort #1 am: 29. November 2013, 10:30:10 »

Gespeichert
 

marion12349

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8
Re: Berechnung des Pfändbaren betrages
« Antwort #2 am: 29. November 2013, 17:54:09 »

mir gehts darum, kann ich das Nachgezahle Gehalt so verrechnen als ob ich es im Januar bekommen hätte oder muß ich jetzt Novembergehalt und das nachgezahle Gehalt  zusammen rechnen, ich habe bisher immer den pfändbaren Betrag selbst abgeführt
« Letzte Änderung: 29. November 2013, 17:56:36 von marion12349 »
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Berechnung des Pfändbaren betrages
« Antwort #3 am: 30. November 2013, 10:10:24 »

ja, das Gehalt wird rückwirkend auf Januar berechnet, die Urlaubsabgeltung für Februar
Gespeichert
 

marion12349

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8
Re: Berechnung des Pfändbaren betrages
« Antwort #4 am: 02. Dezember 2013, 18:31:09 »

ja, das Gehalt wird rückwirkend auf Januar berechnet, die Urlaubsabgeltung für Februar

danke für die Auskunft,aber wo kann ich das nachlesen?
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Berechnung des Pfändbaren betrages
« Antwort #5 am: 02. Dezember 2013, 19:02:26 »

z.B. hier: LG Bielefeld, 21.10.2004 - 23 T 705/04
Gespeichert
 

marion12349

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8
Re: Berechnung des Pfändbaren betrages
« Antwort #6 am: 03. Dezember 2013, 16:17:34 »

supi,ich dachte schon ich müßte beide Gehälter zusammen  :thumbup:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz