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Autor Thema: Berechnung des Pfändbaren betrages  (Gelesen 3154 mal)

marion12349

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Berechnung des Pfändbaren betrages
« am: 28. November 2013, 20:28:46 »

Hallo,ich habe diesen Monat eine Nachzahlung/Arbeitsgericht von einem ex Arbeitgeber bekommen,
das Heißt das der Januarlohn plus die Urlaubsabgeltung ausbezahlt worden sind.
wie wird nun der pfändbarer Betrag berechnet,da ich im Januar noch für ein Kind unterhaltpflichtig war .zur Zeit aber nicht mehr.


« Letzte Änderung: 28. November 2013, 20:39:50 von marion12349 »
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sun30friend

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Re: Berechnung des Pfändbaren betrages
« Antwort #1 am: 29. November 2013, 10:30:10 »

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marion12349

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Re: Berechnung des Pfändbaren betrages
« Antwort #2 am: 29. November 2013, 17:54:09 »

mir gehts darum, kann ich das Nachgezahle Gehalt so verrechnen als ob ich es im Januar bekommen hätte oder muß ich jetzt Novembergehalt und das nachgezahle Gehalt  zusammen rechnen, ich habe bisher immer den pfändbaren Betrag selbst abgeführt
« Letzte Änderung: 29. November 2013, 17:56:36 von marion12349 »
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Der_Alte

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Re: Berechnung des Pfändbaren betrages
« Antwort #3 am: 30. November 2013, 10:10:24 »

ja, das Gehalt wird rückwirkend auf Januar berechnet, die Urlaubsabgeltung für Februar
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marion12349

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Re: Berechnung des Pfändbaren betrages
« Antwort #4 am: 02. Dezember 2013, 18:31:09 »

ja, das Gehalt wird rückwirkend auf Januar berechnet, die Urlaubsabgeltung für Februar

danke für die Auskunft,aber wo kann ich das nachlesen?
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Der_Alte

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Re: Berechnung des Pfändbaren betrages
« Antwort #5 am: 02. Dezember 2013, 19:02:26 »

z.B. hier: LG Bielefeld, 21.10.2004 - 23 T 705/04
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marion12349

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Re: Berechnung des Pfändbaren betrages
« Antwort #6 am: 03. Dezember 2013, 16:17:34 »

supi,ich dachte schon ich müßte beide Gehälter zusammen  :thumbup:
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