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Autor Thema: Information über Adoptin an wen weiterleiten? Und Fragen über Einkünfte  (Gelesen 3292 mal)

Truman7

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Hallo an alle.

Ich habe einige Fragen zu meiner Insolvenz, bzw dem richtigen Vorgehen. Ich bin seit 3 Jahren in dieser und habe noch genau 3 Jahre vor mir. Vor einem Monat habe ich die Tochter meiner Ehefrau adoptiert. Wir warten noch auf die schriftliches Dokument. Es soll Mitte März fertig sein. Dies hat das Gericht unserem Anwalt mitgeteilt. Aber Adoption ist 100% durch.
Soll ich dies meinem Treuhänder melde oder gleich dem Gericht? Mit dem letzteren habe ich noch nie in Kontakt getreten, nur Briefe über den Stand meines Verfahrens erhalten. Daher wäre meine logischer Schritt an TH mit dieser Information heran zu treten. Dies ist ja für uns wichtig, da die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen sich um +1 erhört hat. Ich habe hier im Zusammenhang mit anderen Frage aber gelesen, dass der TH nichts zu entscheiden hat, nur das Gericht. Wie sollte ich mich verhalten?

Momentan bin ich Alleinverdiener. Wir suchen aber für meine Frau (zuerst) ein Minijob. So wie ich gelesen habe, ist der Betrag von 450,- noch nicht genügend um mich von der Unterhaltspflicht für meine Frau zu befreien. Und man muss nicht mal den TH darüber informieren. Falls die Info falsch ist, bitte um Korrektur dazu.

Ich hatte während meiner Umschulung die ich vor kurzem beendet habe, einen Minijob gehabt. Ab ersten März trete ich im erlernten Beruf eine Vollzeitstelle an. Den Minijob habe ich bis zum Ende Februar gekündigt. Ich werde den TH bald über meine veränderte Situation informieren. Ich hoffe, dass er wegen der gekündigten Minijob-Stelle nichts sagen wird, wenn er aber es doch tut, mit welchen Paragrafen, kann man ihm entgegen treten? Oder müsste ich für meine Gläubiger mehr als eine Arbeitsstelle haben?

Danke für die Meinungen vor ab,
Truman
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KarlPaul


1.) immer Treuhänder und Gericht informieren
2.) immer dann wenn die Änderung geschehen ist, nicht vorab
3.) Eine Vollzeitstelle reicht aus , ein Pflicht zu weiteren Jobs gibt es nicht
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Wandervogel


Momentan bin ich Alleinverdiener. Wir suchen aber für meine Frau (zuerst) ein Minijob. So wie ich gelesen habe, ist der Betrag von 450,- noch nicht genügend um mich von der Unterhaltspflicht für meine Frau zu befreien. Und man muss nicht mal den TH darüber informieren. Falls die Info falsch ist, bitte um Korrektur dazu.
Minijobs sind eine problematische Sache, was die Anerkennung als Unterhaltsberechtigte angeht. Es kommt auf die örtlichen Ansichten an, also darauf, ob das zuständige Gericht hier noch eine volle Unterhaltspflicht bejaht oder bereits Abzüge vornimmt.

Ob es tatsächlich so ist, wie ich es auch schon gehört bzw. gelesen habe, dass Unterhaltspflichten bei so einem Betrag voll entfallen sind, kann ich nicht beurteilen. Ich würde es aber in meine Überlegungen mit einbeziehen. Man könnte z.B. sich mal beim zuständigen Gericht schlau fragen, wie die das so sehen bzw. handhaben.

Also mal berechnen, um wieviel im schlechtesten Fall der Abtretungsbetrag sich erhöht, und ob bzw. welchen zusätzlichen Aufwand man durch den Minijob hat, z.B. Fahrtkosten, Kinderbetreuung und andere Kosten.

Und dann überlegt man sich, ob sich der Minijob tatsächlich lohnt.
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KarlPaul


Besteht der Minijob zusätzlich zu einem Vollzeitjob ist er als "überobligatorisch" anzusehen und wird somit zum Unterhalt nicht herangezogen.
Es gibt aber Ausnahmefälle wo es dann anders ist.
« Letzte Änderung: 17. Februar 2017, 18:30:24 von KarlPaul »
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Der_Alte

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Besteht der Minijob zusätzlich zu einem Vollzeitjob ist er als "überobligatorisch" anzusehen und wird somit zum Unterhalt nicht herangezogen.
Es gibt aber Ausnahmefälle wo es dann anders ist.

Wie kann der Minijob der Ehefrau "überobligatorisch" sein? Ich empfehle: Erst lesen, dann denken, dann posten.

Die Adoption sollte vor allem erst einmal dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, denn in der Regel wird dieser den pfändbaren Anteil berechnen. Und mit erfolgter Adoption ist automatisch eine weitere unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen. Da braucht es weder eine gerichtliche Entscheidung noch einer Zustimmung des Treuhänders.

Wenn die Ehefrau einen Minijob aufnimmt entsteht damit auch keine Meldeverpflichtung. Wenn der TH nachfragt, ob Einkommen vorhanden ist, muss man die erforderlichen Auskünfte erteilen und er kann entsprechende Anträge stellen. Und wenn das Gericht es dann genauso sieht, kann die Berücksichtigung ganz oder teilweise entfallen. Aber bis dahin bleibt alles beim Alten :grin:.
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KarlPaul


"Wie kann der Minijob der Ehefrau "überobligatorisch" sein? Ich empfehle: Erst lesen, dann denken, dann posten."

Das hatte ich nicht geschrieben. Es beträfe nur einen Minijob beim zu Zahlenden, nicht der Frau. 
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Insokalle


Bei dem Zahlenden kann es mit einem zusätzlichen Minijob auch arbeitsrechtliche Probleme geben.

Was die Berücksichtigung als unterhaltsberechtigte Person betrifft, könnte der TH einen Antrag auf hälftige Nichtberücksichtigung wegen eigener Einkünfte stellen.
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Truman7

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Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen :)

Ich habe den TH noch nicht über die Veränderungen informiert. Werde es bis Ende diesen Monats aber noch tun. Aber so wie ich meinen TH aus seinen bisherigen Handlungen kenne, wird er alles daran setzen (falls meine Frau einen Job antritt), von mir die höchst mögliche Summe zu pfänden.
Der TH ist so ein Karriere-Fuzzie in einer Kanzlei. Der macht alles um aufzusteigen. So war mein Eindruck von dem Umgang mir mir und meiner Insolvenz....
Alternativ versuchen wir für meine Frau Deutschkurse zu organisieren. Ich glaube das bring für unsere Familie mehr
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