"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: IV-Kosten von der Steuer absetzbar?  (Gelesen 2577 mal)

Terminator

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 23
IV-Kosten von der Steuer absetzbar?
« am: 14. Dezember 2016, 20:39:04 »

Auch auf die Gefahr hin, dass meine Frage bescheuert ist, will ich mein Anliegen mal schildern und hoffe auf gnädigen Umgang mit meinem Thema. Mich beschäftigt folgendes:

Mit der Schlussrechnung meines Insolvenzverfahrens zur Mitte dieses Jahres, hat der Insolvenzverwalter seinen Rechnung gestellt und der Betrag wurde aus der Masse beglichen. Kann ich diese Rechnung und ggf. auch die Verfahrenskosten in 2015 steuerlich geltend machen?

Ich habe mal gegoogelt und eine Info gefunden, dass dies machbar wäre mit dem Verweis auf das Aktenzeichen 6 K 2216/08
Gespeichert
 

waldi

Re: IV-Kosten von der Steuer absetzbar?
« Antwort #1 am: 15. Dezember 2016, 06:58:49 »

Ja, als außergewöhnliche Belastung.
Wobei ein einkommensabhängiger Grundbetrag dabei überschritten werden muss.
Gespeichert
 

Terminator

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 23
Re: IV-Kosten von der Steuer absetzbar?
« Antwort #2 am: 15. Dezember 2016, 13:25:17 »

Vielen Dank für die Antwort. Das mit dem Grundbetrag verstehe ich nicht ganz, aber die Rechnung lag um die 14.000 Euro nur für den Insolvenzverwalter!
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: IV-Kosten von der Steuer absetzbar?
« Antwort #3 am: 15. Dezember 2016, 13:34:35 »

Treuhändervergütung im Verbraucherinsolvenzverfahren weder Werbungskosten noch außergewöhnliche Belastung

1. Die Vergütung des Insolvenztreuhänders ist dem Privatbereich des Steuerpflichtigen zuzuordnen und kann deshalb nicht als Werbungskosten abgezogen werden.

2. Hat der Steuerpflichtige die entscheidende Ursache für seine Zahlungsschwierigkeiten selbst gesetzt, so kann die Insolvenztreuhändervergütung auch nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

BFH, Urteil vom 4. 8. 2016 – VI R 47/13 (lexetius.com/2016,3025)
http://lexetius.com/2016,3025

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz