"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 2554 mal)

Joschi222

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode
« am: 11. April 2013, 23:28:07 »

Hallo zusammen
Ich habe meine Wohlverhaltensperiode erfolgreich überstanden und habe auch schon den Beschluss des Gerichts,das mir die Restschuldbefreiung erteilt wurde.
Jetzt zu meiner Frage:
Wann müssen die ehemaligen Gläubiger die Schufa Einträge als erledigt kennzeichnen und müssen die das von alleine machen,oder muss ich das in die Wege leiten?
2von 5 Gläubiger haben schon erledigt eingetragen.
Bei 3 stehen noch immer die offenen Forderungen.
Was muss ich tun ,das die das auch als erledigt kennzeichnen?
Danke schon mal für die Antworten
Gespeichert
 

juergengrisu

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 210
Re: Nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 12. April 2013, 06:40:41 »

Guten Morgen Joschi222

Nach erteilter RSB werden Schufaeinträge nach ende des dritten Jahr aus dem Verzeichnis gelöscht.

Gruß juergengris
Gespeichert
 

sashsash

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 107
Re: Nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 12. April 2013, 14:37:40 »

Guten Morgen Joschi222

Nach erteilter RSB werden Schufaeinträge nach ende des dritten Jahr aus dem Verzeichnis gelöscht.

Gruß juergengris

Auch wenn kein Erledigungsvermerk eingetragen wurde?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #3 am: 12. April 2013, 20:48:05 »

Sofern Sie Schufa online haben, können Sie die Einträge beanstanden.

I.d.R. erledigt sich dass aber innerhalb des Jahres.

Die RSB wird im Übrigens erst am 01.01.2017 gelöscht werden.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz