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Autor Thema: Rechte in der WVP  (Gelesen 1973 mal)

Kati1968

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Rechte in der WVP
« am: 02. Februar 2009, 13:24:02 »

Hallo!
 Ich bin nun in der WVP. die Pflichten( Obliegenheiten) kenne ich nun. doch was habe ich für Rechte?
Und noch eines: laut meinem Treuhänder habe ich eine Abtretungserklärung untershreiben( dessen war ich mir in der Aufregung nicht mehr bewusst) in der ich auch das Guthaben  von der Lohnsteuererstattung abgeben soll, kann das sein?
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dobberstein

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Re: Rechte in der WVP
« Antwort #1 am: 02. Februar 2009, 15:32:01 »

Mit der Einstellung des Verfahrens erhält der Schuldner das Recht zurück,über die Insolvenzmasse frei zu verfügen. § 215 Abs. 2 InsO.
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pd
 

paps

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Re: Rechte in der WVP
« Antwort #2 am: 02. Februar 2009, 16:20:52 »

Und wie bereits in einem anderen Tread dazu geschrieben, die Abtretung auf künftige Erstattungen außerhalb des Verfahrens sofort widerrufen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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