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Autor Thema: Sachgewinne pfändbar  (Gelesen 2855 mal)

FuSchnickens

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Sachgewinne pfändbar
« am: 10. September 2011, 13:26:51 »

Hallo,

Ich kann bei meinem Arbeitgeber ein Auto erhalten wenn ich einen internen Wettbewerb gewinne. Wäre das Auto pfändbar ? Ich bin seit knapp 2 Jahren in der P-Inso.

Gruß und Danke

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Insoman

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Re: Sachgewinne pfändbar
« Antwort #1 am: 10. September 2011, 17:13:54 »

Wenn der Gewinnfall vor der Aufhebung des Verfahrens eintritt, ist er voll pfändbar.. :heulen:
Wenn er in der Wohlverhaltensphase eintritt, wird er nicht gepfändet.. :juchu:
« Letzte Änderung: 10. September 2011, 17:15:36 von Insoman »
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

FuSchnickens

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Re: Sachgewinne pfändbar
« Antwort #2 am: 10. September 2011, 17:18:56 »

Also ist bei mir wohl alles pfändar oder ? Ich meine die Steuererstattung haben wir dieses Jahr auch erhalten....hmmm
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Der_Alte

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Re: Sachgewinne pfändbar
« Antwort #3 am: 10. September 2011, 17:56:36 »

Sie sollten schon Klarheit darüber haben, in welcher Phase des Verfahrens Sie sich befinden. Mit dem Beschluss des AG, dass das Insolvenzverfahren beendet ist, beginnt die Wohlverhaltensphase. Liegt diese Schreiben vor können Sie einen möglichen Gewinn behalten, sonst nicht.
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FuSchnickens

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Re: Sachgewinne pfändbar
« Antwort #4 am: 10. September 2011, 22:30:01 »

Ich glaube das Schreiben ist letztes Jahr im Dezember gekommen. Ich schaue aber morgen mal nach, jetzt ist mir das zu spät.
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