"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Steuerrückerstattung  (Gelesen 3225 mal)

tami05

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Steuerrückerstattung
« am: 19. April 2007, 11:04:13 »

Hallo, bin neu hier. Bin vor ein paar Tagen auf diese Seite gestoßen und habe wichtige Infos zum Thema \"Steuerrückerstattung in der Wohlverhaltensphase\" gefunden. Habe Anfang April meinen Bescheid für 2006 vom Finanzamt bekommen. Meine Wohlverhaltensphase hat im März 2007 begonnen, allerdings ist auf dem Beschluß extra vermerkt, dass für etwaige Steuererstattungsansprüche die Insolvenzbeschlagnahme fortbesteht. Wieso das, ist das von Gericht zu Gericht unterschiedlich ?[addsig]
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Steuerrückerstattung
« Antwort #1 am: 19. April 2007, 12:34:03 »

\"dass für etwaige Steuererstattungsansprüche die Insolvenzbeschlagnahme fortbesteht\"

Nachtragsverteilung
http://dejure.org/gesetze/InsO/203.html

davon betroffen sind jedoch nicht die Steuererstattungen, die sich auf die Zeit  n a c h  Aufhebung des Insolvenzverfahrens erstrecken.

Gruss
Feuerwald
[addsig]
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

tami05

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Steuerrückerstattung
« Antwort #2 am: 22. April 2007, 11:50:33 »

Das sind alles böhmische Dörfer für mich. Heißt das also, dass ich die restlichen 4 1/2 Jahre meine Steuerrückerstattung an den Treuhänder abtreten muss ?[addsig]
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Steuerrückerstattung
« Antwort #3 am: 23. April 2007, 01:28:55 »

Hallo,

nein das bedeutet, dass Die Steuer, die für die Zeit der Insolvenz erstattet wird, in die Masse geht. Ihre Insolvenz endete im März 2007, so dass die zukünftige Erstattung an Sie geht, sofern das Finanzamt nicht auch ein Gläubiger in der InsO ist.

MfG

ThoFa[addsig]
Gespeichert
 

tami05

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Steuerrückerstattung
« Antwort #4 am: 23. April 2007, 11:22:50 »

Vielen Dank für die Information.[addsig]
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz