"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Steuerrückerstattung in der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 2382 mal)

Selli

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 43
Steuerrückerstattung in der Wohlverhaltensperiode
« am: 22. April 2012, 17:15:30 »

 :gruebel:
Hallo Zusammen,

ich habe eine Kollegin die seit ein paar Jahren in der PI ist.
Sie erzählte mir, dass Sie eine Steuerrückerstattung erwartet (15 €!) und der Insolvenzverwalter diese vereinnahmen möchte.

Darf er das?
Sie hat nur bei den Sonderzahlungen Pfändungen ansonsten geht von Ihrem Lohn nix weg!

Sie ist hier nicht angemeldet und ich würde Ihr gerne weiterhelfen!

Danke!
Gruß Selli
Gespeichert
Seit 05.01.2012 in PI
letzter Gerichtstermin 03.04.2013
PI Ende 05.01.2018
RSB 12.02.2018
 

armekirchenmaus

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 80
Re: Steuerrückerstattung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 23. April 2012, 07:57:12 »

Wenn das Verfahren der Kollegin noch nicht geschlossen ist, muss sie die Erstattung abgeben. Wenn sie sich schon in der Wohlverhaltensphase befindet, darf sie das Geld behalten.
Gespeichert
 

sun30friend

  • Gast
Re: Steuerrückerstattung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 25. April 2012, 10:16:17 »

Es sei denn, es sind Finanzamt Schulden.... die rechnen auch in der WVP auf.....

Gruß
Flo
Gespeichert
 

Schuldenheini

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 104
Re: Steuerrückerstattung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #3 am: 25. April 2012, 13:01:35 »

.....sofern sie es merken  :lollol:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz