"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Unterhaltsberechtigt oder nicht?  (Gelesen 2178 mal)

Stachelritter

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Unterhaltsberechtigt oder nicht?
« am: 18. Oktober 2009, 15:04:43 »

Erst einmal ein Hallo in die Runde. Bei der Suche nach Antworten auf meine Fragen bin ich auf dieses Forum gestossen und versuche nun einmal mein Problem zu schildern.

Mein Verbraucherinsolvenzverfahren wurde im Juli 2006 mit einem Nullplan eröffnet. Zu dieser Zeit war ich arbeitsuchend und deshalb unter der Pfändungsgrenze. Vor ca. einem jahr wurde das Verfahren aufgehoben und ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase. Nun bin ich seit September diesen Jahres selbständig und werde im November die ersten Umsätze aus einem Honorarvertrag einstreichen. Nach Einnahmen/Ausgabenrechnung bleibt mir dann gerade etwas mehr als die bisherigen Regelsätze unserer kompletten Bedarfsgemeinschaft zusammen was bedeutet dass unsere Bedürftigkeit beendet wäre. Nun ist es aber so dass der 6 jährige Sohn meiner Frau, aus einer früheren Beziehung, seit 5 Jahren in unserem Haushalt lebt. Unterhalt vom leiblichen Vater beziehen weder der Kleine noch meine Frau da dessen Verdienst unter der Pfändungsgrenze liegt. Kontakt zu diesem "Vater" gibt es ebenfalls keinen und ich sehe den Kleinen zu 100% als meinen Sohn. Gilt denn nun unser Sohn als unterhaltsberechtigt mir gegenüber oder muss ich damit rechnen dass lediglich meine Frau und unsere gemeinsame Tochter berücksichtigt werden? Dann würde nämlich der Fall eintreten dass wir nach Pfändung wieder in die Bedürftigkeit nach SGB2 fallen was ich auf keinen Fall will. Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüsse
Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: Unterhaltsberechtigt oder nicht?
« Antwort #1 am: 19. Oktober 2009, 07:19:37 »

Hallo,

unterhaltsberechtigt sind nur leibliche und Adoptivkinder.

Für eine Berücksichtigung hinsichtlich des Unterhalts müssten Sie den Jungen adoptieren.

Hoffe Ihnen geholfen zu haben.

PS. Der Kindsvater muss m.E. auch anteilmässig Unterhalt zahlen auch wenn er unter der Pfändungsgrenze liegt.

Ihre Frau kann auch  beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Die holen sich das schon wieder beim "Erzeuger"...

« Letzte Änderung: 19. Oktober 2009, 12:52:04 von rookie »
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Unterhaltsberechtigt oder nicht?
« Antwort #2 am: 19. Oktober 2009, 17:40:39 »

Es bestünde noch die Möglichkeit, den pfändbaren Betrag heraufsetzen zu lassen.(850f ZPO)
Begründung: besondere Ausgaben / hier Naturalunterhalt für das Kind. 

Wobei bei einer Selbständigen/Freiberuflichen Tätigkeit ja sowieso 295(2) InsO -Vergleichseinkommen_ greift.
Sie müßten Sich alo an dem Nettoverdienst eines Angestellten in ihrer selbständigen Tätigkeit orientieren.
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2009, 17:43:11 von paps »
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz