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Autor Thema: WVP und Auto  (Gelesen 2081 mal)

daniel

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WVP und Auto
« am: 20. Januar 2007, 22:54:27 »

bin wieder da, meine Insolvenz ist nach Abschluß der Bewertung und Verwertung meiner Firma und meinem Vermögen kurz vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und nun hat mein Partner auch noch schnell die Verbraucherinso (wegen mitunterschriebenen Kreditverträgen) beantragt und nun ist die Frage:
Wir können ein von 2 Fahrzeugen (noch Kreditbelastet) auslösen)
Das Fahrzeug, was wir auslösen wurde vom Verwerter auf ein paar Hundert Euro geschätzt, obwohl es laut Schwacke viel mehr wert ist.
Was zählt denn nun, der Wert der geschätzt wurde, oder der Schwackewert? Wir nehmen an der geschätzte Wert ist der, der mindestens zu erzielen ist, ist da so richtig?
Vielen Dank schon jetzt für die Antwort und auch vielen Dank für die Hilfe, die ich bis jetzt bekommen habe, die informativen Sachen hab e ich hier im Forum erfahren.
Ach und noch eine Frage: Zur Zeit werden ja alle Gläubiger angeschrieben, die ihre Forderungen anmelden sollen. Bekommt man denn eine Info, wer alles angeschrieben wird, denn Vertrauen ist gut, Kontrolle jedoch besser, denn es ist ja so, wenn irgendeiner vergessen wird, dann kann der einen den GV auf den Hals schicken und man muß die EV abgeben. Oder muß man sich völlig auf den Inso-verwalter verlassen?
Gruß Daniel[addsig]
Gespeichert
 
 

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