Wie lange dauert es, bis der außergerichtliche Vergleich ausverhandelt ist, und wie lange läuft der außergerichtliche Vergleich an sich, nachdem er zustande gekommen ist.
Es ist sowohl nach oben als auch nach unten offen, mit wie vielen Schulden man in die Privatinsolvenz geht. Es ist gesetzlich nicht geregelt, wie viel Schulden man für eine Privatinsolvenz haben muss. Dies bedeutet, die Höhe der Schulden ist für den Antrag auf Privatinsolvenz – nahezu – bedeutungslos. Zahlenmäßige Grenzen existieren also nicht. Voraussetzung ist aber, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist.
Schuldnerberatung gliedert sich grundsätzlich in 3 Teile auf: Die eigentliche Schuldnerberatung, den außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern sowie ggf. das gerichtliche Verfahren, entweder also ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan oder ein Insolvenzantrag 1) Die Kosten für eine reine Schuldnerberatung
2) Die Kosten für einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern
3) Die Kosten für einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan oder die Privatinsolvenz
Soziale Schuldnerberatungsstellen können Sie vor Gericht in der Regel nicht vertreten. Sie können aber den Antrag auf Durchführung eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes oder den Insolvenzantrag für Sie ausfertigen. Das Verfahren müssen Sie aber selbst durchführen. Hierfür werden in der Regel keine oder nur geringe Kosten erhoben.(immer erfragen)
Rechtsanwälte werden Sie allerdings in der Regel auch bei diesen Verfahren vertreten. Die Kosten sind ziemlich gering, da der Gegenstandswert sich nicht nach den Schulden richtet, sondern nach dem Wert der Masse. Viele Gerichte setzen einen sehr geringen Gegenstandswert an, teilweise nur den Mindestwert. Dann ist mit Kosten von bis zu ca. 425,00 € für den Antrag zu rechnen.(ist aber nicht fest)
Auch hier können sonstige gewerbliche Schuldnerberater nicht helfen, da Sie Schuldner gerichtlich nicht vertreten dürfen.
Eine Umschuldung ist nur dann sinnvoll, wenn gleichzeitig mit den Gläubigern verhandelt wird. Wichtigster Teil hierbei ist, den Gläubigern einen Verzicht auf einen Teil der Schulden gegen sofortige (statt nur Raten-) Zahlung abzuverlangen
Die staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstellen sind oft kostenlos.(CARITAS,AVO).Diese werden von Staat (von Steuerzahler) finanziert und somit fallen meist keine oder nur geringe Kosten für den Schuldner an. Aber dies trifft nicht in jedem Fall zu
Mit dem Urteil vom Bundessozialgericht in NRW wurde der Grundstein gelegt, dass Erwerbstätige für die Kosten selbst aufkommen müssen. (Urteil vom 13.07.2010 zum Az: B 8 SO 14/09 R).
Auf Grund dieses Urteils sollten man immer erfragen welche Kosten Sie selbst tragen müssen. Leider gibt es bei den staatlichen Beratungsstellen oft lange Wartzeiten für einen Termin. Diese belaufen sich teilweise auf bis zu 6 Monate.

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
- 01. Juli 2025, 02:38:32
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am: 28. März 2023, 18:07:09
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Begonnen von wollter001 - Letzter Beitrag von wollter001 | ||
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am: 26. März 2023, 21:19:43
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Begonnen von wollter001 - Letzter Beitrag von wollter001 | ||
AGS 02/2021, Änderung der Vergütung für Insolvenzverwalter
Anpassung der Regelsätze in § 2 InsVV. Für Verfahren seit dem 1.1.2021 gilt hier zukünftig Folgende § 2 InsVV n.F.: Regelsätze (1) Der Insolvenzverwalter erhält in der Regel 1. von den ersten 35.000 Euro der Insolvenzmasse 40 Prozent, 2. von dem Mehrbetrag bis zu 70.000 Euro 26 Prozent, 3. von dem Mehrbetrag bis zu 350.000 Euro 7,5 Prozent, 4. von dem Mehrbetrag bis zu 700.000 Euro 3,3 Prozent, 5. von dem Mehrbetrag bis zu 35.000.000 Euro 2,2 Prozent, 6. von dem Mehrbetrag bis zu 70.000.000 Euro 1,1 Prozent, 7. von dem Mehrbetrag bis zu 350.000.000 Euro 0,5 Prozent 8. von dem Mehrbetrag bis zu 700.000.000 Euro 0,4 Prozent 9. von dem darüber hinausgehenden Betrag 0,2 Prozent (2) Haben in dem Verfahren nicht mehr als 10 Gläubiger ihre Forderungen angemeldet, so soll die Vergütung in der Regel mindestens 1.400 Euro betragen. Von 11 bis zu 30 Gläubigern erhöht sich die Vergütung für je angefangene 5 Gläubiger um 210 Euro. Ab 31 Gläubiger erhöht sich die Vergütung je angefangene 5 Gläubiger um 140 Euro. § 14 InsVV n.F.: Grundsatz (1) Die Vergütung des Treuhänders nach § 293 der Insolvenzordnung wird nach der Summe der Beträge berechnet, die aufgrund der Abtretungserklärung des Schuldners (§ 287 Abs. 2 der Insolvenzordnung) oder auf andere Weise zur Befriedigung der Gläubiger des Schuldners beim Treuhänder eingehen. (2) Der Treuhänder erhält 1. von den ersten 35.000 Euro 5 vom Hundert, 2. von dem Mehrbetrag bis 70.000 Euro 3 vom Hundert und 3. von dem darüber hinausgehenden Betrag 1 vom Hundert. (3) Die Vergütung beträgt mindestens 140 Euro für jedes Jahr der Tätigkeit des Treuhänders. Hat er die durch Abtretung eingehenden Beträge an mehr als 5 Gläubiger verteilt, so erhöht sich diese Vergütung je 5 Gläubiger um 70 Euro. Auch wurde zum 1.1.2021 endlich die Vergütung für die Mitglieder des Gläubigerausschusses angepasst. Bis 31.12.2020 sah § 17 InsVV a.F. hier einen Betragsrahmen von 35 EUR – 95 EUR je Stunde vor (Mittelgebühr: 65 EUR). Seit dem 1.1.2021 verdienen Mitglieder eines Ausschusses zwischen 50 EUR und 300 EUR je Stunde für ihre Tätigkeit im Gläubigerausschuss. Früher dauerte eine Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, sechs Jahre. Diese Frist gilt nach wie vor für Verfahren, die vor dem 17. Dezember 2019 beantragt wurden. Hast du die Privatinsolvenz nach dem 1. Oktober 2020 beantragt, also zum Beispiel im Jahr 2022, dauert sie nur drei Jahre |
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am: 14. März 2023, 11:46:09
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Begonnen von jmzbeki - Letzter Beitrag von jmzbeki | ||
Moin und Hallo,
ich bin seit 2 Wochen in der Insolvenz und es gibt einen Gläubiger der einen Antrag auf "Unerlaubte Handlung" gestellt hat, Gerichtstermin wäre nächste Woche gewesen, nun hat der Insolvenzverwalter eine Art ausetzen bei Gericht beantragt. Nun zu meiner Frage wie wird man dies wieder los und das die Forderung des Gläubigers doch noch in die Insolvenzmasse aufgenommen werden kann? Die Kanzlei für die der Insolvenzverwalter arbeitet, kann zwecks Interessenkonflikt nicht aktiv werden, ich muss mir ggf anderen Rechtsbeistand suchen oder ist dieser ggf nicht notwendig? Danke und Grüße |
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am: 14. März 2023, 09:05:38
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Begonnen von barsino - Letzter Beitrag von Housefrau | ||
Hallo, das Thema ist mir privat nicht unbekannt. Ich glaube, es hilft, wenn du offen damit umgehst. Ich hatte gelesen, wenn bei Schulden eine partielle Geschäftsunfähigkeit medizinisch belegt werden kann z.B. durch Spielsucht, dann wäre in Deutschland der Vertrag mit dem Glücksspielanbieter als nichtig anzusehen. Da müsstest du vielleicht mal einen Arzt sprechen, ob das auch rückwirkend möglich ist. Wenn du dich mit deiner Frau außergerichtlich einigen konntest, ist das doch schon mal super. Natürlich ist es fair, dass sie nicht für deine Schulden aufkommen muss. Notfalls kannst du immer noch Privatinsolvenz anmelden. ich weiß jetzt nicht, wie hoch deine Schulden sind, aber ich kann gerne mal fragen, wie mein Bekannter das damals gemacht hat.
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am: 07. März 2023, 12:19:56
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Begonnen von Housefrau - Letzter Beitrag von Housefrau | ||
Danke dir, wo fange ich denn am Besten an, damit ich das mal auf die Reihe kriege?
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am: 05. März 2023, 17:50:15
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Begonnen von barsino - Letzter Beitrag von barsino | ||
Hallo, lieb dass du helfen wolltest und noch einmal nachfragst. Ich glaube, mir rückwirkend Geschäftsunfähigkeit bescheinigen lassen, geht nicht mehr. Ganz sicher bin ich mir da aber nicht. Nur dann würden das doch auch andere Spielsüchtige machen, oder?
Was die Scheidung angeht, konnte ich mich mit meiner Frau glücklicherweise weitgehend außergerichtlich einigen. Nur sie beauftragt einen Anwalt und trägt die Kosten dafür (vorerst) auch allein. Wenn ich irgendwann wieder zahlungsfähig bin, werde ich ihr hoffentlich einen Teil zurückzahlen können. Meine Schulden habe ich selbst aufgenommen, dafür muss sie nicht gerade stehen, sagt ihr Anwalt. Das beruhigt mich sehr. |
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Schulden / Prävention / Antw:Was meint ihr? Nach Studiumabbruch überschuldet: Lösung Privatinsolvenz oder ...
am: 05. März 2023, 17:45:41
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Begonnen von LisaH - Letzter Beitrag von barsino | ||
Nur nimmt man die meisten Jobs aus "finanzieller Not" heraus an. Ich finde das kein besonders gutes Argument. Und 7 Jahre später hat sich ihr Problem vermutlich auch erledigt.
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am: 05. März 2023, 17:42:08
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Begonnen von Housefrau - Letzter Beitrag von barsino | ||
Hallo, umschulden geht grundsätzlich. Die Frage ist halt, ob es sinnvoll ist. Das musst du durchrechnen (lassen).
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am: 17. Februar 2023, 10:35:17
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Begonnen von Housefrau - Letzter Beitrag von Housefrau | ||
Hallo zusammen, ich hatte mich gefreut, auf dieses Forum zu stoßen, aber ich scheine die Einzige zu sein, die hier noch schreibt? Ist die Seite denn noch aktiv? Ich würde mich ja gerne austauschen, aber hier ist es wirklich wie ausgestorben
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20
am: 16. Februar 2023, 11:15:49
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Begonnen von Housefrau - Letzter Beitrag von Housefrau | ||
Hallo ihr lieben, weiß jemand, ob man einen Studienkredit bei der KFW umschulden kann? Das zieht sich für mich doch ein bisschen zu lange hin mit der Rate. Ich hätte lieber, dass meine Kreidte mal zusmmengelegt werden. Verliere gerade so ein bisschen den Überblick. Hallo, ist denn dieses Forum überhaupt noch aktiv? Ich scheine die einzige zu sein, diie hier postet? |